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Schiffsfonds Basiswissen



Schiffsfonds

Globale Wirtschaft als Motor



Schiffsbeteiligungen bzw. Schiffsfonds stellen nach Immobilienfonds die zweitgrößte Branche der geschlossenen Fonds. Sie bieten Anlegern die Möglichkeit, sich am wirtschaftlichen Erfolg eines oder mehrerer Schiffe zu beteiligen. Dabei handelt es sich häufig um Containerschiffe. In den letzten Jahren wird jedoch vermehrt auch in Tanker, Bulker (für den Transport von Massengütern) und andere Spezialschiffe investiert.

Der Betrieb eines Schiffes kann mit anderen Unternehmungen verglichen werden. Es muss bewirtschaftet werden, was in der Regel durch einen Vertragsreeder geschieht, der u. a. für die Arbeitsverträge der Besatzung und die regelmäßige Wartung des Schiffes zuständig ist. Gewinne erwirtschaftet ein Schiff, indem es an einen Charterer vermietet (verchartert) wird. Die Charterrate wird in USD/Tag gezahlt, zumeist werden Charterverträge, besonders die Erstvercharterung, jedoch über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten oder Jahren abgeschlossen.

Schiffsklassen

Die Höhe der Charterrate hängt vor allem von der Größe des Schiffes ab. Bei Containerschiffen wird diese üblicherweise in TEU (Twenty-Foot-Equivalent Unit) gemessen, womit die Ladekapazität in Standardcontainern mit einer Länge von 6 Metern (20 Fuß) angegeben wird. Containerschiffe mit einer Kapazität von 1.000 TEU sind meist Zubringerschiffe (Feeder), noch bis vor kurzem war dies die häufigste Größenklasse. Seit einigen Jahren werden jedoch immer größere Containerschiffe gebaut. Die Kapazitäten liegen inzwischen zum Teil jenseits der 7.000 TEU.

Die durchschnittliche Lebensdauer eines Schiffes liegt bei etwa 25 Jahren. Auch bei guter Wartung sinkt also der Wert eines Schiffes im Laufe der Zeit – es sei denn, die Nachfrage steigt sehr stark. Üblicherweise liegt der Verkaufserlös bei der abschließenden Auflösung des Fonds deutlich unter dem ursprünglichen Investitionsbetrag. Die Erträge eines Fonds resultieren daher hauptsächlich aus der Vercharterung des Schiffes. Schiffsfonds werden meist zu 50 bis 80 Prozent durch Fremdkapital finanziert. Das erhöht die Rendite, steigert aber auch das Risiko, weshalb der Kredit meistens möglichst schnell zurückgezahlt wird.

Tonnagesteuer

Der Begriff "Tonnagesteuer" vermittelt leicht ein falsches Bild. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Steuer. Mit "Tonnagesteuer" wird im allgemeinen Sprachgebrauch der § 5a EStG bezeichnet, nach dem der Gewinn (die Bemessungsgrundlage) pauschal nach der Schiffsgröße ermittelt wird. Demnach müsste man richtigerweise von "Tonnagegewinn" sprechen, da es sich lediglich um eine spezielle Gewinnermittlungsart handelt. In der Regel führt die Tonnagebesteuerung für den Anleger zu einer deutlichen Steuerentlastung gegenüber einer konkreten Gewinnermittlung und stellt einen großen Vorteil dar.

Die Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer: Aus einem 2.490 TEU Vollcontainerschiff mit einer Nettoraumzahl von ca. 12.600 ergibt sich ein Jahresgewinn für die Gesellschaft von EUR 30.389,-. Wenn das Kommanditkapital der Gesellschaft z. B. EUR 20 Mio. beträgt, ergibt sich ein jährlicher Gewinn von 0,15 % bezogen auf die Nominaleinlage. Die daraus für den Anleger resultierende Steuerlast ergibt sich unter Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes.

Der Gesellschafter hat während des Schiffsbetriebes jedes Jahr den gleichen - sehr geringen - Gewinn zu versteuern. Es gibt keine Verluste in der Anfangsphase und bei Veräußerung des Schiffes oder des Anteils ist kein Veräußerungsgewinn zu versteuern.

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